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  1. Tipps & Ideen
  2. Rechtliche Aspekte und Sicherheit
  3. Richtiges Verhalten bei Ladendiebstahl - Verhaltenskodex für Verkäufer

Richtiges Verhalten bei Ladendiebstahl - Verhaltenskodex für Verkäufer

Ladendiebstahl im Einzelhandel bringt jährlich einen hohen Schaden für Geschäfte mit sich. Die Verluste belaufen sich auf eine Milliardenhöhe. Natürlich möchten Sie, dass Ihre Mitarbeiter die Augen offenhalten und schnell reagieren, wenn es zum Diebstahl kommt. Dabei spielen aber auch der Schutz der Mitarbeiter sowie die rechtlichen Vorgaben eine wichtige Rolle.

Doch, was ist das richtige Verhalten bei Ladendiebstahl? Wie handeln Verkäufer bei Ladendiebstahl im rechtlich erlaubten Rahmen und wo sind die Grenzen?

Security konfrontiert Kunden
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Taschenkontrollen bei Ladendiebstahl

Oft genug ist es der Fall, dass Ihre Mitarbeiter einen Ladendieb erkennen, da die Person sich beispielsweise etwas in die Tasche steckt. Natürlich ist in dem Fall eine Taschenkontrolle sinnvoll. Aber dies bedeutet noch nicht, dass sie auch rechtlich erlaubt ist.
Tatsächlich haben Ihre Mitarbeiter nur dann das Recht auf eine Kontrolle der Taschen, wenn der Kunde damit auch einverstanden ist.

Nicht zulässig ist es, die Tasche aus den Händen des Kunden zu nehmen und diese zu durchsuchen oder einfach pauschale Taschenkontrollen anzuordnen.
Ebenfalls nicht erlaubt ist es, die Kunden aufzufordern, die Taschen vor dem Betreten des Geschäfts an der Information zu hinterlegen, da sonst Taschenkontrollen beim Verlassen des Geschäfts anfallen.

Dennoch müssen Ihre Mitarbeiter bei einem Verdacht den Kunden nicht einfach ziehen lassen.
Wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat besteht und einer Durchsuchung der Taschen durch den Kunden nicht zugestimmt wird, ist der rechtlich korrekte Weg, die Polizei anzufordern. Ist diese vor Ort, ist dann auch eine Durchsuchung der Taschen durch die Polizeibeamten zulässig.

Verhalten bei Ladendiebstahl: Auskünfte zur Tat und Personalien

Wurde ein Ladendieb auf frischer Tat ertappt, müssen dennoch die Rechte der Person berücksichtigt werden. Ihre Mitarbeiter haben keinen Anspruch darauf, vom Ladendieb Informationen zu den Personalien oder sogar zur Tat zu erhalten.

Auch dann, wenn die Polizei gerufen und durch diese eine Befragung durchgeführt wird, kann der Ladendieb Aussagen zur Tat komplett verweigern. Lediglich die Angaben zu seinen Personalien muss er dann machen.

5 Tipps: Richtiges Handeln bei Ladendiebstahl

Als Verkäufer in einem Ladengeschäft sollten Sie darauf vorbereitet sein, wie Sie sich im Falle eines Ladendiebstahls verhalten sollten. Hier sind einige Tipps:

  • Beachten Sie Ihre Sicherheit: Wenn Sie einen Verdacht auf Ladendiebstahl haben, sollten Sie sich selbst nicht in Gefahr bringen. Vermeiden Sie es, sich mit dem Verdächtigen zu konfrontieren oder eine körperliche Auseinandersetzung zu riskieren.

  • Beobachten Sie den Verdächtigen: Versuchen Sie, den Verdächtigen unauffällig zu beobachten, ohne Verdacht zu erregen. Achten Sie auf Details wie das Aussehen, die Kleidung und das Verhalten des Verdächtigen.

  • Benachrichtigen Sie den Sicherheitsdienst: Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Straftat begangen wurde, sollten Sie den Sicherheitsdienst Ihres Ladengeschäfts benachrichtigen. Sie sind geschult, um auf diese Situationen zu reagieren.

  • Informieren Sie die Polizei: Das richtige Verhalten bei Verdacht auf Ladendiebstahl ist immer, die Polizei zu informieren. Sie sollten dabei so genau wie möglich sein und alle relevanten Informationen wie das Aussehen des Verdächtigen, seine Kleidung und sein Verhalten bereitstellen.

  • Bleiben Sie höflich und professionell: Behalten Sie eine höfliche und professionelle Haltung bei, während Sie mit dem Verdächtigen und den Sicherheits- oder Polizeibeamten interagieren. Vermeiden Sie Vorurteile und stellen Sie sicher, dass der Verdächtige fair behandelt wird.

Insgesamt ist es wichtig, dass Sie als Verkäufer in einem Ladengeschäft ruhig und besonnen bleiben und die korrekten Verfahren befolgen, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten sicher sind und dass die Rechte des Verdächtigen respektiert werden.

Als Verkäufer den Ladendieb festhalten – nicht ganz einfach

Haben Ihre Mitarbeiter einen Ladendieb beim Diebstahl erwischt, ist es natürlich sinnvoll, wenn dieser festgehalten werden kann. Tatsächlich ist dies unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich. Hier greift das sogenannte „Jedermann-Festnahmerecht“. Das heißt, Ihre Mitarbeiter dürfen den Ladendieb festhalten, wenn die Identität nicht festgestellt werden kann und eine Fluchtgefahr besteht.
Hier muss aber klar definiert werden, was mit dem Begriff „festhalten“ gemeint ist. Es muss eine Verhältnismäßigkeit vorliegen.
Lediglich dann, wenn eine Angemessenheit vorliegt, ist es erlaubt, den Ladendieb zu Fall zu bringen und ihn auf dem Boden zu fixieren.
Gleiches gilt für das Festhalten durch Fesseln.

Liegt lediglich ein Tatverdacht ohne Nachweise vor, ist das Festnahmerecht nicht ganz klar geregelt. Im Falle einer Verhandlung kann es daher zu strittigen Entscheidungen kommen.
Jeder Bürger hat ein Freiheitsrecht. Dieses darf nur dann eingegrenzt werden, wenn nachweislich durch den Bürger eine Straftat begangen wurde.
Je mehr Merkmale zu einer Straftat erfüllt sind, umso unstrittiger ist das Festnahmerecht.

Prämienzahlungen bei Unterstützung der Festnahme von Ladendieben

In vielen Fällen schreiben Einzelhändler Fangprämien aus. In Bezug auf mögliche Zahlungen ist wichtig zu wissen, dass Sie als Einzelhändler nicht pauschal Kosten vom Ladendieb verlangen können, die beispielsweise für eine Überwachung anfallen oder durch Sicherungsmaßnahmen entstehen.

Anders sieht es bei einer Fangprämie aus, die allgemein im Laden ausgeschrieben ist.
Die Fangprämie muss durch den Ladendieb gezahlt werden. Bei der Höhe gibt es Empfehlungen zu angemessenen Beträgen.
Im Schnitt liegen diese bei nicht mehr als 50 Euro.
Ebenfalls akzeptiert wird der Warenwert der gestohlenen Ware als Obergrenze.

Achtung!

Es gibt keine rechtlichen Verpflichtungen dafür, dass ein Ladendieb sofort zur Entrichtung der Fangprämie aufgefordert werden darf. Sie haben als Einzelhändler also nicht das Recht, das Geld mit sofortiger Wirkung einzuziehen.

Verhaltenskodex Ladendiebstahl: Schutz der Mitarbeiter an oberster Stelle

Natürlich ist es ärgerlich, wenn durch Ladendiebstahl hohe Beträge verlorengehen. Dennoch steht der Schutz Ihrer Mitarbeiter immer an oberster Stelle.
Im optimalen Fall bieten Sie regelmäßige Schulungen rund um die Thematik an, sodass Ihre Mitarbeiter wissen, wie sie sich Verhalten bei Ladendiebstahl oder auch bei einem Überfall.

Der wichtigste Punkt ist die Deeskalation. Es sollte bestmöglich darauf geachtet werden, weder Kunden noch Mitarbeiter in Gefahr zu bringen.
Optimal ist es, wenn Sie einen Security-Service beauftragen, sodass immer ein Sicherheitsmitarbeiter vor Ort ist.

Besteht die Gefahr einer Verletzung der Mitarbeiter, sollten diese den Ladendieb nicht festhalten. Generell ist Körperkontakt mit dem Ladendieb zu vermeiden.

Hier ist die Gefahr zu groß, dass es zu körperlichen Angriffen und Verletzungen der Mitarbeiter kommt.

5 Tipps zum Laden-Diebstahlschutz

Am besten ist es natürlich, wenn es gar nicht erst zum Diebstahl im Laden kommt. Entscheidend dabei ist auch die Ladenausstattung. Hier sind wichtige Tipps:

  • Achten Sie darauf, dass alle Bereiche mit einer ausreichenden Beleuchtung im Laden versehen sind.

  • Setzen Sie auf eine Videoüberwachung im Geschäft und machen Sie darauf auch die Kunden aufmerksam. Zur Diebstahlabschreckung haben sich auch Kamera-Attrappen - am besten mit Blinkdiode - bewährt.

  • Richten Sie eine erhöhte Kassenzone ein. Dies sorgt dafür, dass Ihre Mitarbeiter einen besseren Überblick über den Laden haben. Stellen oder hängen Sie Spiegel im Laden auf, um jeden Winkel im Laden im Blick zu haben.

  • Investieren Sie in Ladendetektive und Sicherheitspersonal.

  • Legen Sie hochpreisige Produkte nicht aus, verwenden Sie nur Leerverpackungen und kennzeichnen Sie diese auch. Oder nutzen Sie abschließbare Vitrinen zur Sicherung wertvoller Waren.

Fazit: Zurückhaltendes Verhalten bei Ladendiebstahl für Verkäufer empfohlen

Ladendiebstahl betrifft täglich zahlreiche Einzelhändler. Es ist nur zu verständlich, dass Sie gerne durch Taschenkontrollen oder auch das Festhalten von verdächtigen Personen den Verlust möglichst eingrenzen möchten.

Dennoch gibt es einige rechtliche Vorgaben, die hier eingehalten werden müssen. Auch Ladendiebe haben das Recht auf Unversehrtheit und sind nicht verpflichtet, Informationen zur Tat herauszugeben oder jedem Mitarbeiter die eigenen Personalien mitzuteilen.

➤ Informieren Sie sich daher über die rechtliche Situation und schulen Sie Ihre Mitarbeiter, damit Sie nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten. ➤ Generell ist es empfehlenswert, möglichst viele Vorkehrungen zu treffen, damit es erst gar nicht zu einem Ladendiebstahl kommt.

Fragen und Antworten rund um das Thema Ladendiebstahl

In Deutschland darf ein Ladenbesitzer einen Ladendieb vorläufig festhalten, wenn er ihn auf frischer Tat ertappt hat und ihn unverzüglich der Polizei übergibt. Allerdings muss das Festhalten des Diebes angemessen und verhältnismäßig sein, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Die Strafe für einen Ladendieb in Deutschland hängt von der Höhe des gestohlenen Gutes ab und kann Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder gemeinnützige Arbeit umfassen. In der Regel wird bei Diebstählen unter 50 Euro das Verfahren gegen Zahlung eines Bußgeldes eingestellt, bei Diebstählen über 50 Euro kann eine Anzeige wegen Diebstahls gestellt werden. Die Strafen können je nach Umständen und Vorstrafen des Täters variieren.
Einzelhändler sollten ruhig und höflich, aber bestimmt und entschlossen handeln. Sie können dem Dieb anbieten, ihm zu helfen, wenn er das gestohlene Produkt zurückgibt, klare Fragen stellen, um den Verdacht auf Diebstahl zu klären und dem Dieb deutlich machen, dass er auf frischer Tat ertappt wurde. Körperliche Gewalt oder Bedrohungen sollten vermieden werden. Bei Aggressivität oder Fluchtversuchen sollte unverzüglich die Polizei verständigt werden.
Wenn man einen Ladendieb erwischt hat, sollte man ihn höflich, aber bestimmt darauf hinweisen, dass man ihn beim Diebstahl erwischt hat. Man kann dem Dieb anbieten, das gestohlene Produkt zurückzugeben und ihn auffordern, bis zum Eintreffen der Polizei zu warten. Man sollte vermeiden, körperliche Gewalt anzuwenden oder den Dieb zu bedrohen. Es ist wichtig, die Polizei unverzüglich zu verständigen und den Dieb nicht allein zu lassen, um ein erneutes Entkommen zu verhindern.
Nein, als Verkäufer darf man die Tasche eines vermeintlichen Diebes nicht durchsuchen, da dies gegen das Persönlichkeitsrecht verstößt. Die Durchsuchung von Taschen oder anderen persönlichen Gegenständen darf nur von der Polizei durchgeführt werden und auch nur unter bestimmten Umständen.
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