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  1. Tipps & Ideen
  2. Rechtliche Aspekte und Sicherheit
  3. Rückgaberechte - was man dazu wissen muss

Rückgaberechte - was man dazu wissen muss

Hat man das Recht auf Umtausch und Rückgabe? Kann man so einfach sein Geld zurückfordern oder ist die Rückgabe eine reine Vertrauensbasis des Unternehmens? Die meisten Kunden haben sich an die Rückgabe gewöhnt, vor allem dann, wenn das Geschenk mal wieder nicht gefällt oder der gekaufte Pullover nicht passt.

Nicht jeder tauscht um, wenn er ein nicht passendes Geschenk bekommen hat. Sondern der Umtausch kann natürlich auch dann stattfinden, wenn das Produkt einen Mangel hat oder eine Funktionsstörung aufweist.

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Kaufrecht vor dem Umtausch oder der Reklamation prüfen

Bevor man eine Rückgabe anstrebt, ist es wichtig, sich genauer mit dem Thema Kaufrecht zu befassen. Dieses greift vor allem dann, wenn ein Mangel oder eine Gewährleistung in Anspruch genommen wird.

Bei einer Gewährleistung hat man als Käufer das Recht, wenn Produkt einen Mangel aufweist, sich gegen den Händler zu stellen. Angestrebt wird eine Reperatur oder der Umtausch zu einem Produkt, welches mangelfrei ist.
Dieser Mangelanspruch ist aber nur 2 Jahre nach dem Kauf gültig. Man spricht in diesem Fall auch von der Garantie.

Jedoch stimmt diese Bezeichnung nicht ganz, denn die Garantie sind Zusatzleistungen, die vom Hersteller oder dem Händler gegeben werden. Dabei handelt es sich um die gesetzliche Gewährleistung.

Wie sieht die Gesetzeslage aber bei Widerruf und Umtausch aus? Auch hierzu kann man verschiedene Aspekte benennen. Wurde etwas in einem Laden erworben, muss der Händler die Ware nicht zurücknehmen.

Einzelhandel
Im Geschäft hat man als Käufer die Möglichkeit, die Waren zu prüfen. Erfolgt diese Prüfung nicht genau, kann man nicht auf die Rücknahme vertrauen.

Online Handel
Im Online Handel ist der Anspruch anders. Hier hat man durchaus das Recht auf Rücknahme. Der Händler muss die Ware zurücknehmen, wenn der Widerspruch innerhalb von 14 Tagen erfolgt.

Messen
Beim Kauf auf Messen erfolgt keine Rückgabe und auch kein Rückgaberecht.
Denn auch hier ist es wie im Handel, so hat man hat schließlich die Möglichkeit, das Produkt genauer zu prüfen.

Was ist beim Rückgaberecht möglich und was nicht

Wer sich nicht sicher ist, was eigentlich beim Rückgaberecht möglich ist und was nicht, sollte sich diese Gliederung verinnerlichen. Denn im Laden und im Online Handel unterscheiden sich die Rechte der Kunden enorm voneinander.

Gesetzliche Regelungen Einzelhandel

  1. Rückgabe nur auf Kulanz.
  2. Nur Rückgabe mit Kassenbon.
  3. Es muss keine Originalverpackung erfolgen.
  4. Rückgabe bei Nichtgefallen nicht möglich
  5. Keine Rückgabe von personalisierten Produkten.
  6. Keine Rückgabe von Lebensmitteln.
  7. Rückgabe von Geschenken nur auf Kulanz.

Die Rückgabe im Geschäft erfolgt also auf reiner Kulanzbasis, die man bedenken sollte. Es gibt durchaus Unternehmen, die eine Rückgabe ermöglichen und das Geld auszahlen. Andere wiederum stellen Gutscheine aus, sodass man sich für das Geld etwas anderes kaufen kann, der Umsatz also im Unternehmen bleibt.

Gesetzliche Regelungen Online Handel

  1. Umtausch oder Rückgabe innerhalb von 14 Tagen.
  2. Rückgabe ohne Angaben von Gründen.
  3. Kassenbon-Pflicht entfällt.
  4. Nur Rückgabe mit Originalverpackung.
  5. Recht auf Rückgabe bei Nichtgefallen.
  6. Personalisierte Produkte können nicht zurückgegeben werden.
  7. Lebensmittel lassen sich nicht zurückgeben.
  8. Bei den meisten Shops ist die Rückgabe für den Kunden kostenlos.
  9. Geschenke können umgetauscht oder zurückgegeben werden, weil doppelt gekauft wurde, es nicht zusagt, es nicht passt oder weil es nicht die gewünschte Funktion erfüllt.

Tipps für die Rückgabe im Online Handel oder im Laden

Wie kann man als Kunde vorgehen, wenn es um die Rückgabe und die Rechte zur Rückgabe geht? Die Spielregeln vor Ort sind recht einfach. Wer im Laden kauft, sollte nachfragen, ob der Umtausch möglich ist. Das heißt also, man kann versuchen, den Händler auf die Rückgabe anzusprechen.

Einzelhandel

Der Kassenbon sollte immer gut aufgehoben werden. Zu beachten gilt es, dass der Kassenbon aus Thermopapier besteht und verblasst. Deswegen sollte man versuchen, diesen zu kopieren.

Wer im Einzelhandel umtauschen möchte, der sollte die Verpackung 14 Tage aufheben. Viele Unternehmen bestehen auf die Originalverpackung.

Mit Freundlichkeit kommt man auch immer am weitesten. Deswegen möglichst freundlich sein und auch ein Nein akzeptieren.

Online Handel

Dabei zu beachten gilt die Sicherheit im Internet. Daten sollten nur über verschlüsselte Seiten erfolgen und der Anbieter muss seriös sein, was unter anderem im Impressum zu erkennen ist. Die Rückgabe im Netz kann innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Dazu braucht man vom Händler einen Rücksendeschein, der online zugestellt wird und nun ausgedruckt werden kann. Des Weiteren gibt es mittlerweile aber auch Anbieter, welche es möglich machen, per QR-Code Produkte zurückschicken zu lassen.

Diese muss man bei der Post, Hermes oder einem anderen Versandservice vorlegen und der Lieferschein wird ganz bequem dort ausgedruckt und angebracht. Dabei sollte man versuchen, die Waren immer wieder in der Originalverpackung zurückzuschicken.

Hat die Ware einen Bestellwert von über 40 Euro, sollte der Verkäufer die Kosten für den Rückversand tragen, was bei den meisten Händlern allerdings allgemein der Fall ist Die Rückzahlung muss auf dem Konto des Kunden erfolgen. Das heißt nicht, dass eine Gutschrift auf dem Kundenkonto erfolgt. Hier muss der Händler eine Überweisung des Betrages auf das Girokonto des Kunden durchführen.

Am besten: beide Rechte berücksichtigen

Der Kunde hat Rechte und der Handel selbstverständlich auch. Online ist die Rückgabe schneller und einfacher umzusetzen, was dazu führt, dass viele Kunden lieber im Internet kaufen und auf Nummer sicher gehen.

Das sieht im Handel vor Ort anders aus, denn hier erfolgt das Rückgaberecht auf Kulanz des jeweiligen Unternehmens, aber nur wenn es sich nicht um einen Garantieanspruch handelt. Wer die Rückgabe in Erwägung zieht, sollte sich informieren und versuchen, die Rechte vorher abzuklären.

Fragen zum Rückgaberecht im Einzelhandel

Nein, im stationären Einzelhandel besteht kein gesetzliches Rückgaberecht. Die Rückgabe erfolgt auf Kulanzbasis und kann von jedem Händler individuell geregelt werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn das Produkt einen Mangel aufweist und die gesetzliche Gewährleistung greift.
Sie können festlegen, dass eine Rückgabe nur mit Kassenbon möglich ist und dass personalisierte Produkte oder Lebensmittel ausgeschlossen sind. Zudem können Sie entscheiden, ob die Rückgabe gegen Geld, einen Gutschein oder einen Umtausch erfolgt.
Eine freiwillige Rückgabefrist von 14 oder 30 Tagen ist üblich und kann das Vertrauen der Kunden stärken. Allerdings liegt die Entscheidung über die Dauer und Bedingungen der Rückgabe bei Ihnen als Händler.
Wenn das Produkt bereits beim Kauf beschädigt war, greift die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. In diesem Fall muss eine Reparatur, ein Umtausch oder eine Erstattung erfolgen. Schäden durch Eigenverschulden müssen Sie als Händler nicht akzeptieren.
Ja, Sie können in Ihrer Rückgaberichtlinie festlegen, dass eine Rückgabe nur mit Originalverpackung möglich ist. Dies verhindert Missbrauch und sorgt dafür, dass zurückgegebene Produkte wieder verkauft werden können.
Im Gegensatz zur Rückgabe im Einzelhandel haben Kunden beim Online-Kauf ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht, in dem sie die Ware ohne Angabe von Gründen zurückgeben können. Als Online-Händler müssen Sie den Kaufpreis erstatten, oft auch die Rücksendekosten, wenn der Warenwert über 40 Euro liegt.
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